Amtssignatur eGovernment

Amtssignatur

Im Sinne einer elektronischen Verfahrensabwicklung kann die GEMEINDE/ MARKT/ STADTGEMEINDE NAME auf ihren Formularen eine Amtssignatur anbringen. Dadurch wird gewährleistet, dass es sich um ein amtliches, elektronisches Dokument einer Behörde handelt. Durch die Amtssignatur können die Herkunft und die Echtheit eines Dokuments überprüft werden. Ein auf Papier ausgedrucktes mit einer Amtssignatur versehenes elektronisches Dokument einer Behörde hat gemäß § 20 E-GovG die Beweiskraft einer öffentlichen Urkunde.

Merkmale der Amtssignatur:

•      Bildmarke (gem.§ 19 Abs. 1 E-GovG)

•      Hinweis im Dokument "Dieses Dokument wurde amtssigniert" (gem. § 19 Abs. 3 E-GovG)

•      Prüfinformation der elektronischen Signatur (gem. § 20 E-GovG)

Informationen zur Amtssignatur finden Sie unter: http://www.digitales.oesterreich.gv.at/site/cob__20071/5567/Default.aspx

Veröffentlichung der Bildmarke

Die Veröffentlichung der Bildmarke GEMEINDE gemäß § 19 Abs. 3 E-GovG finden Sie hier.

 


Elektronische Signaturprüfung:
http://www.signaturpruefung.gv.atbzw. https://pruefung.signatur.rtr.at/

 

Rückführbarkeit eines Ausdruckes mit Amtssignatur:

http://www.signaturpruefung.gv.at/bzw.https://pruefung.signatur.rtr.at/

 

Verifizierung bzw. sonstige Auskünfte zu amtssignierten Dokumenten der Gemeinde:

Adresse: 8580 St. Martin a. W. 64

Telefon: 03140/202

Fax: 03140/202-4

E-Mail: gde@st-martin-woellmissberg.gv.at

 

Rechtsmittel können folgender Form eingebracht werden:

•      Persönlich/postalisch: Adresse & Amtszeiten der Gemeinde

•      Per E-Mail: offizielle E-Mailadresse der Gemeinde

•      Per FAX: Faxnummer der Gemeinde

 

Für die Rechtsmitteleinbringung werden die allgemeingültigen technischen Voraussetzungen für Anbringen und Erledigungen wie folgt festgelegt:

·         Dateigröße

·         Übermittlung von Zip Dateien

·         Können Datenträger verwendet werden (CD, DVD, USB-Stick….)

·         Elektronische Formate (.pdf, .doc, .rtf,…)